

Auszug aus dem österreichischen Psychotherapiegesetz:
„§ 1. (1) Die Ausübung der Psychotherapie im Sinne dieses Bundesgesetzes ist die nach einer allgemeinen und besonderen Ausbildung erlernte, umfassende, bewusste und geplante Behandlung von psychosozial oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen mit wissenschaftlich psychotherapeutischen Methoden in einer Interaktion zwischen einem oder mehreren Behandelten und einem oder mehreren Psychotherapeuten mit dem Ziel, bestehende Symptome zu mildern oder zu beseitigen, gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die Reifung, Entwicklung und Gesundheit des Behandelten zu fördern.“
Personzentrierte Psychotherapie
Personzentrierte Psychotherapie ist eine staatlich anerkannte Form der Psychotherapie. Sie findet als Einzel-, Paar-, Familien- oder Gruppentherapie meist in Form eines Dialogs, eines Gesprächs zwischen KlientIn und PsychotherapeutIn statt.
Grundgedanke
Die Personzentrierte Psychotherapie wurde von Carl R. Rogers begründet.
Ihr Grundgedanke ist:
Wodurch wirkt Personzentrierte Psychotherapie?
Dem Erleben im Hier und Jetzt, der persönlichen Bedeutung dieses Erlebens und der therapeutischen Beziehung wird in der personzentrierten Psychotherapie ein zentraler Stellenwert beigemessen. Zu einer heilsamen Veränderung können folgende Haltungen des Psychotherapeuten bzw. der Psychotherapeutin beitragen:
Anerkennung: Die Therapeutin bzw. der Therapeut hört aufmerksam zu und nimmt eine grundlegend bejahende Haltung ein. Die bedingungsfreie Hinwendung ermöglicht es dem Klienten bzw. der Klientin, sich selbst zunehmend als Mensch anzunehmen.
Verstehen: Durch das einfühlende Verstehen der Therapeutin bzw. des Therapeuten wird Selbsterkenntnis gefördert. Äußerungen, Befindlichkeiten und Stimmungen der Klientin bzw. des Klienten werden gemeinsam genauer erkundet mit dem Ziel, Gefühle und Verhalten in ihrer umfassenden Bedeutung zu begreifen.
Echtheit in der Begegnung: Der Therapeut bzw. die Therapeutin verhält sich als authentisches Gegenüber, ist möglichst unmittelbar und gegenwärtig, lässt Bindung und Beziehung zu, vom einfachen bejahenden Dasein bis zu ehrlichen Rückmeldungen. Die therapeutische Begegnung wird zu einer neuen und konstruktiven Beziehungserfahrung.
Wobei kann Personzentrierte Psychotherapie hilfreich sein?
Im Laufe der Therapie wird die Besonderheit der jeweils eigenen Lebensgeschichte entdeckt, eventuell ungünstige Verhaltensweisen können besser verstanden werden.
Ein vertiefter Zugang, ein besserer Umgang mit sich selbst und miteinander kann entstehen. Neue Sichtweisen und Lösungen entwickeln sich.
Quelle: ÖGWG (2014), Folder „Personzentrierte Psychotherapie“, Linz (www.oegwg.at)
Für die Vereinbarung eines Erstgespräches können Sie mich telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Das Erstgespräch dient dazu, Ihre Ziele, aber auch einander kennen zu lernen und zu schauen, ob Sie sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit mir vorstellen können. Je nach Bedarf können wir dann weitere Therapiestunden vereinbaren. In der Regel finden Einzeltherapiesitzungen wöchentlich oder 14-tägig statt, im späteren Verlauf können auch größere Abstände sinnvoll sein.
Die Gesamtdauer der Psychotherapie ist individuell unterschiedlich und abhängig von Ihrer Situation bzw. dem Schweregrad der Erkrankung.
Es steht Ihnen selbstverständlich frei, die Therapie jederzeit zu beenden. In jedem Fall sollte ein gemeinsames Abschlussgespräch stattfinden.
Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, geben Sie mir bitte sofort per Telefon, SMS oder E-Mail-Bescheid, damit ich ihn an andere Klienten weitergeben kann. Terminabsagen bis zu 24 Stunden vor dem Termin sind kostenfrei. Spätere Absagen bzw. Nichterscheinen verrechne ich zu 100% meines Honorars. Danke für Ihr Verständnis.
Eine Einzelsitzung (50 Minuten) kostet 90 Euro.
Für Einzeltherapien besteht die Möglichkeit, einen Kostenzuschuss bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen. Das Honorar ist dabei zunächst selbst zu bezahlen. Mit der von mir ausgestellten Honorarnote können Sie den Kostenzuschuss beantragen.
Richtwerte für den Kostenzuschuss der Krankenkassen für 1 Einzelsitzung á 50min.:
ÖGK: 31,50 €
BVAEB: 42,40 €
SVS: 45,00 €
LKUF: 47,70 €
KFG: 58,50 €
KFL: 64,47 €
Private Krankenversicherungen ersetzten in der Regel die volle Differenz zwischen meinem Honorar und dem Erstattungsbetrag Ihrer gesetzlichen Sozialversicherung.
Sie müssen mit Ihren Themen nicht „irgendwie alleine fertig werden“. Ich biete Ihnen professionelle Begleitung und Unterstützung, um Ihre Lebensqualität zu verbessern: Zeit, Raum und Beachtung, um sich in einer vertrauensvollen Atmosphäre zu besprechen und sich weiterzuentwickeln.
Verschwiegenheit
Gemäß § 15 des Psychotherapiegesetzes bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies betrifft alle von Ihnen mir anvertrauten Themen und Gesprächsinhalte. Meine Verschwiegenheitspflicht besteht uneingeschränkt gegenüber jedweder Person oder Einrichtung, also z.B. auch gegenüber Ehepartnern, sonstigen Familienangehörigen, staatlichen Dienststellen oder anderen Sozialeinrichtungen. Wünschen Klient/innen bzw. Patient/innen ausdrücklich eine Datenweitergabe an z.B. Versicherungen, ist eine wirksame Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht unerlässlich.
Curriculum Vitae:
geboren 1976
1995 – 1999: Pädagogische Hochschule für Sonderschullehrerin Schwerpunkt Konduktive Pädagogik (Budapest, Ungarn) Bachelor Abschluss mit Auszeichnung
1999 – 2017: Angestellt, als Pädagogin bei der GFGF (Gesellschaft für ganzheitliche Förderung und Therapie GmbH) im Förderzentrum Waldhausen
2013 – 2015: „Sensorisch integrative Mototherapie“ Studium an der Donau Universität in Krems
2014 – 2016: Psychotherapeutisches Propädeutikum bei der ÖGWG (Gesellschaft für wissenschaftliche, klientenzentrierte Psychotherapie und personorientierte Gesprächsführung) in Linz
2016-2022: Psychotherapeutisches Fachspezifikum (Donau Universität Krems), Masterabschluss mit Auszeichnung
2023: Eintragung in die Psychotherapeutenliste des Gesundheitsministerium
seit 2018: psychotherapeutische Tätigkeit in freier Praxis