Sie müssen mit Ihren Themen nicht „irgendwie alleine fertig werden“. Ich biete Ihnen professionelle Begleitung und Unterstützung, um Ihre Lebensqualität zu verbessern: Zeit, Raum und Beachtung, um sich in einer vertrauensvollen Atmosphäre zu besprechen und sich weiterzuentwickeln.
Verschwiegenheit
Gemäß § 15 des Psychotherapiegesetzes bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies betrifft alle von Ihnen mir anvertrauten Themen und Gesprächsinhalte. Meine Verschwiegenheitspflicht besteht uneingeschränkt gegenüber jedweder Person oder Einrichtung, also z.B. auch gegenüber Ehepartnern, sonstigen Familienangehörigen, staatlichen Dienststellen oder anderen Sozialeinrichtungen. Wünschen Klient/innen bzw. Patient/innen ausdrücklich eine Datenweitergabe an z.B. Versicherungen, ist eine wirksame Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht unerlässlich.